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AGBs – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Zustandekommen des Vertrages

1.1 Der Kunde stellt schriftlich, elektronisch oder fernmündlich an den Veranstalter eine
Anfrage und erhält daraufhin einen Mietvertrag. Mit der Rücksendung des unterschriebenen Mietvertrages innerhalb von 14 Tagen oder der Zahlung des Mietpreises an den Veranstalter kommt der Vertrag zustande.
Erfolgt die Anfrage weniger als 14 Tage vor Mietdatum, so kann der Vertragsschluss auch mündlich oder fernmündlich erfolgen.

1.2 Bei einer Buchung vor Ort kommt der Vertrag durch die Entrichtung des Mietentgeltes und durch Unterzeichnung des Mietvertrages zustande.

2. Bezahlung

2.1 Die Bezahlung hat nach Erhalt der Rechnung zu erfolgen. Der Betrag ist sofort fällig.

2.2 Bei einer Buchung bis 14 Tage vor Mietdatum muss die Bezahlung spätestens einen Tag vor dem Mietdatum erfolgt sein. Bei Buchung vor Ort bzw. am gleichen Tag hat die Bezahlung vor Antritt der Fahrt zu erfolgen.

3. Altersbestimmungen

Für Kinder und Jugendliche ist die Nutzung nur in Begleitung mindestens einer erwachsenen Person erlaubt.

4. Rücktritt des Kunden

Tritt der Kunde von der Buchung zurück oder nimmt die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt der Anspruch des Fremdenverkehrszweckverbandes Landkreis Kusel auf Zahlung des Mietpreises in Höhe der Stornierungsgebühr bestehen.

Die Stornierungsgebühr errechnet sich wie folgt:

  • 20% des Mietpreises bei Rücktritt bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin
  • 50% des Mietpreises bei Rücktritt bis 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin
  • 75% des Mietpreises bei Rücktritt bis 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin und
  • 100% des Mietpreises bei Rücktritt innerhalb von 4 Tagen vor Veranstaltungstermin.

Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Fahrt keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten.

Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Für die Fristberechnung ist der Eingang des Schriftstücks beim Fremdenverkehrszweckverband Landkreis Kusel maßgebend.
Der Kunde hat das Recht, dass an Stelle seiner Person ein Dritter seiner Wahl die Veranstaltung antritt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls in der Person des Dritten ein wichtiger Grund dafür vorliegt.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Erstkunde dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Fahrpreis.

5. Wetterbedingungen

Da der Draisinenbetrieb wetterunabhängig stattfindet, kann der Fremdenverkehrszweckverband Landkreis Kusel Ihnen bei schlechtem Wetter leider kein Alternativprogramm anbieten. Bitte denken Sie daher an geeigneten Sonnen- oder Regenschutz!

6. Mitwirkungspflicht

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter zur Kenntnis zu geben und/oder von seinem Personal auf dem Vertrag bestätigen zu lassen. Dies gilt auch für von ihm festgestellte Schäden an den Fahrzeugen und/oder der Fahrstrecke.

7. Gewährleistung, Haftung und Verjährung

7.1 Für beschädigte bzw. verlorene Gegenstände kann der Veranstalter keine Haftung
übernehmen.

7.2 Der Kunde trägt die Aufsichtspflicht über die Mietsache während des Zeitraums und haftet für Beschädigungen sowie den Verlust ganzer Fahrzeuge oder einzelner Teile. Für Beschädigungen durch Dritte oder infolge eines Unfalls haftet der Verursacher.

7.3 Im Übrigen haftet der Veranstalter bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, bei Haftung wegen übernommener Garantien und bei einer Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Bei fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung des Veranstalters auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden und in jedem Fall auf den dreifachen Wert der vermittelten Leistung begrenzt.

8. Umbuchungsservice

Der Kunde hat die Möglichkeit mit dem kostenpflichten Umbuchungsservice die Tour im gleichen Kalenderjahr einmal zu verschieben. Zwischen der Umbuchung und dem Tag der Fahrt müssen mindestens 2 volle Kalendertage liegen. Die Umbuchung ist nur unter der Tel. Nr. 06381/424-270 bzw. touristinformation@kv-kus.de während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag: 07.30 – 16.00 Uhr – Samstag, Sonntag, Feiertag: 09.00 – 14.00 Uhr) oder bei den weiteren Buchungsstellen möglich. Die Umbuchung ist nur möglich, wenn am gewünschten Termin die entsprechenden Fahrzeuge verfügbar sind. Sollte sich am Ausweichtermin ein höherer Preis für die Tour ergeben, ist die Differenz nachzuzahlen, verringert sich der Preis wird die Differenz nicht erstattet.

9. Gerichtsstand: Kusel

Kontakt

Touristinformation Pfälzer Bergland

Bahnhofstraße 67
66869 Kusel
Tel.: 0 63 81 / 424 - 270
Fax: 0 63 81 / 424 - 280
Mail: touristinformation@kv-kus.de
Web: www.pfaelzerbergland.de

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Dieses Projekt wurde gefördert im Rahmen der EU-Gemeinschaftsinitiative LEADER II mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Rheinland-Pfalz

Die Fahrraddraisine ist als barrierefreier Betrieb (Stufe 1) gemäß den Kriterien der Rheinland-Pfalz-Touristik erfasst.
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