Stornierung - Wort auf roten taste.

Rücktritt & Stornierung

Rücktritt/ Stornierung

Tritt der Kunde von der Buchung zurück oder nimmt die gebuchte Leistung nicht in Anspruch, so bleibt der Anspruch der Kreisverwaltung Kusel auf Zahlung des Mietpreises in Höhe der Stornierungsgebühr bestehen. Die Stornierungsgebühr errechnet sich wie folgt:

  • 20% des Mietpreises bei Rücktritt bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin
  • 50% des Mietpreises bei Rücktritt bis 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin
  • 75% des Mietpreises bei Rücktritt bis 5 Tage vor dem Veranstaltungstermin und
  • 100% des Mietpreises bei Rücktritt innerhalb von 4 Tagen vor Veranstaltungstermin.

Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Fahrt keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von dem Veranstalter in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale ausgewiesenen Kosten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Für die Fristberechnung ist der Eingang des Schriftstücks bei der Kreisverwaltung Kusel maßgebend.
Der Kunde hat das Recht, dass an Stelle seiner Person ein Dritter seiner Wahl die Veranstaltung antritt. Der Veranstalter kann der Teilnahme des Dritten widersprechen, falls in der Person des Dritten ein wichtiger Grund dafür vorliegt.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet der Erstkunde dem Veranstalter gegenüber als Gesamtschuldner für den Fahrpreis.